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Tages-Anzeiger vom 24. Juli 1998 Die Reproduktionsmedizin ist ein ethisches Minenfeld Weltweit wurden bisher rund 300 000 Menschen im Reagenzglas gezeugt. Noch nie zuvor war der Beginn des menschlichen Lebens in solchem Masse verfügbar und auch manipulierbar. Mit Alberto Bondolfi* sprach Barbara Reye Spätestens seitdem die intimste Sache der Welt - die Vereinigung von Ei- und Samenzelle - aus dem Dunkel des Leibes ins grelle Licht des Labors verlegt wurde, sind Reproduktionsmediziner gewillt, alles technisch Machbare auch irgendwie umzusetzen. Ist es moralisch überhaupt vertretbar, in den Reproduktionsprozess einzugreifen? Bereits bei der Verhütungsdebatte stellte sich die Frage, ob der Mensch zu den von der Natur gegebenen Fortpflanzungsmechanismen verdammt ist oder ob er eine gewisse Gestaltungsmöglichkeit oder sogar -pflicht hat. Meiner Meinung nach ist es nicht verwerflich, die Probleme der Sterilität mit moderner Technik zu überwinden. Die Fortpflanzungsfreiheit ist ein Ausdruck der Autonomie des Menschen. Sie darf aber nur so weit durchgesetzt werden, dass die legitimen Interessen anderer Menschen - auch werdender - nicht verletzt werden. Ausserdem muss sie stets dem Wohl des Kindes und der Menschenwürde aller Beteiligten untergeordnet bleiben. So bin ich beispielsweise gegen eine Post-mortem-Insemination, wie es in Belgien kürzlich geschehen ist. Von einem toten Vater gezeugt zu werden ist nicht im Sinne aller, sondern nur der Mutter. Lösen die neuen Möglichkeiten einer künstlichen Fortpflanzung statt Freiheit nicht vielmehr einen krampfhaften Zwang zur Fortpflanzung aus? Das ist richtig. Viele fühlen sich unter Druck gesetzt, dass es unbedingt klappen muss und etwas "Gutes" dabei herauskommt. Was eine Chance für ein einzelnes Paar sein kann, wird somit zu einer Bedrohung für die Gesellschaft. Der medizinische Weg darf nicht zum Ziel werden, sondern nur als Mittel dienen. Sonst sollte man es lieber lassen. Statt der teils starken psychischen Belastung durch eine solche Behandlung gäbe es ja auch noch die Möglichkeit einer Adoption. Häufig hört man den Vorwurf, dass Kinder in der Dritten Welt verhungern und man hier alles tut, um auch unter schwierigsten Umständen Nachwuchs in die Welt zu setzen. Doch das Argument ist nicht stichhaltig, da man Äpfel mit Birnen vergleicht. Genausowenig kann ich ein unfruchtbares Paar dadurch trösten, dass in unseren Breiten ein grosszügiger Embryozid gestattet ist. Denn Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen, sind nicht dieselben wie jene, die sich sehnlichst ein Kind wünschen. In Grossbritannien darf ein Embryo auch noch 14 Tage nach der Befruchtung eingefroren, ausrangiert und zu Forschungszwecken benutzt werden. Wird ein solcher Zellhaufen noch nicht als potentieller Mensch geachtet, weil er in diesem Stadium weder Schmerz noch Lust empfindet? Es hat keinen Sinn Etappen zu definieren, ab wann eine Ansammlung von Zellen aus menschlichem Material der Spezies Homo sapiens zuzuschreiben ist. Wichtig bei der Bewertung solcher Fragen ist, dass man den Status eines heranwachsenden Menschen nicht allein von Aussagen der Mikrobiologie und Embryologie festlegen kann. Es ist ein kontinuierlicher Prozess, der neben der naturwissenschaftlichen Definition vor allem auch eine moralische Verantwortung gegenüber dem heranwachsenden Kind verlangt. In dem Moment, in dem wir in den Prozess eingreifen und ihn unterbrechen, müssen wir dies bewusst tun - und wichtige Gründe für unser Handeln haben. Das Herumhantieren mit Präembryonen, die nicht im Dienste der Fortpflanzung sind, entspricht nicht unseren moralischen Vorstellungen. Ein solches Vorgehen ist in der Schweiz oder etwa auch in Deutschland verboten. Darüber hinaus ist es hierzulande - im Gegensatz zu Grossbritannien - nur erlaubt, sie im Vorkernstadium einzufrieren, die Kerne der Ei- und Samenzelle sind also noch nicht verschmolzen. Sind Präembryonen vor Missbrauch geschützt? Man darf sie nur während der Behandlung des sterilen Paares im kalten Stickstoffbehälter lagern und nicht für andere Dinge verwenden. In der Schweiz sind solche ethischen Richtlinien von der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) festgelegt worden. Da der Nationalrat das Gesetz zur künstlichen Fortpflanzung derzeit noch diskutiert, stehen wir bisher quasi in einem rechtsfreien Raum. Dennoch: Wer als Arzt gegen die SAMW-Grundsätze verstösst, muss mit standesinternen Sanktionen rechnen. Sollte man die Beteiligung einer "dritten" Partei im Reproduktionsvorgang - etwa durch die Spende genetischen Materials oder durch Leihmutterschaft - grundsätzlich billigen? Sperma zu spenden ist ethisch problematisch, aber gesellschaftlich nicht durch absolute Verbote zu verhindern. In der Schweiz gibt es kein grosses Management von Samenbanken. Seitdem der biologische Vater nicht mehr anonym bleiben kann, ist das Interesse massiv gesunken. Ohne eine Geschlechterdiskriminierung machen zu wollen, bin ich der Meinung, dass die Beteiligung einer Dritten in Gestalt einer Leihmutter wesentlich gravierender ist und das jetzige Verbot in unserer Verfassung auch begründet ist. Denn ein Mann, der Sperma spendet, macht keine mehrmonatigen Schwangerschaftserfahrungen, bei der sich eine emotionale Beziehung zu dem heranwachsenden Kind entwickeln kann. Die Reproduktionsmedizin scheint alles immer besser im Griff zu haben. Auch Männer mit unzureichender Spermienqualität können heute sogar biologischer Vater eines Kindes werden. Der behandelnde Arzt sucht einfach die "fitteste" Samenzelle für die Befruchtung unter dem Mikroskop aus. Ist diese Auswahl legitim? Der Arzt betreibt hier nicht Eugenik und Selektion, sondern untersucht die Spermien nur nach ihrer Mobilität. Vielen Paaren kann auf diese Weise geholfen werden, so dass sie nicht mehr auf die Spende eines Fremden angewiesen sind. Ein enormer Fortschritt in ethischer Hinsicht. Nicht nur die Beweglichkeit der Spermien nehmen die Ärzte genauer unter die Lupe, sondern in Grossbritannien auch das Erbmaterial. Kommt jetzt der Mensch nach Mass? Bisher ist die Präimplantationsdiagnostik nur im angloamerikanischen Raum bei Erbkrankheiten erlaubt. Die Risiken eines Missbrauchs - zum Beispiel bei einer Geschlechterselektion - sind jedoch gross. Da die Technologien dazu jedoch existieren, macht es keinen Sinn, so zu tun, als ob es sie gar nicht gäbe. Wir können das Rad der Zeit nicht mehr zurückdrehen. Verbote nützen nichts. Sie würden nur den Schwarzmarkt und den Tourismus in liberalere Länder wie etwa Grossbritannien fördern. In der Schweiz soll deshalb eine nationale Ethikkommission solche Praktiken objektiv bewerten. Nur so kann man einen vernünftigen Umgang mit der neuen Technik gewährleisten. Eine Technik, die grosse Chancen, aber auch Risiken in sich birgt.
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