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Tages-Anzeiger vom 17. Januar 2000 Eigenes Kind um fast jeden Preis Mehr als 400 Neugeborene sind es mittlerweile, die in der Schweiz jedes Jahr im Reagenzglas gezeugt werden. Ob dies weiterhin möglich sein soll, entscheidet das Volk am 12. März. von Urs Buess Im Jahr 1125 stirbt der deutsche Kaiser Heinrich V. Verheiratet war er mit der Tochter des Königs von England. Die Ehe war kinderlos geblieben, und so erlosch der deutsche Erbanspruch auf England für immer. Kinderlosigkeit hat selten derart weit reichende, weltpolitische Folgen. Und trotzdem belastet der unerfüllte Kinderwunsch auch heute Tausende von Paaren derart, dass sie viel Geld zu zahlen gewillt sind, um mit Hilfe modernster medizinischer Methoden zu eigenen Kindern zu kommen. Zuerst
Hormonbehandlungen Gegen Eingriffe
am werdenden Leben Die Kritiker
der Technologie argwöhnen nun, dass nicht verwendete Zellen - und nach
der Befruchtung im Reagenzglas auch Embryonen - zu Forschungszwecken verschiedenster
Art missbraucht werden. Die kantonalen Gesetze gegen die In-vitro-Fertilisation
hatten nicht lange Bestand. Wie jenes in Basel fand auch das in St. Gallen
keine Gnade vor dem Bundesgericht. Das ungeschriebene Recht auf persönliche
Freiheit werde verletzt, befanden die Richter in Lausanne, eine Frau -
oder ein Paar - müsse selbst entscheiden können, ob es sich den Strapazen
einer In-vitro-Fertilisation aussetzen wolle, um das eigene Kind zu erzwingen.
Zwar hat das Volk 1992 mit fast Dreiviertelmehrheit ein Verbot der Leihmutterschaft
und der Embryonenspende in der Verfassung verankert und damit Entwicklungen
einen Riegel geschoben, wie sie etwa in den USA möglich sind. Diese beiden
Verbote genügten einer Initiativgruppe, bestehend aus Lebensrechtsvereinigungen,
aber auch aus SP-Politikern, nicht. Sie lancierten 1992 das Volksbegehren
"zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie".
Sie will zwei Dinge verunmöglichen: neben der IVF auch die Samenspende. Wie die Debatten in National- und Ständerat 1997 und 1998 zeigten, vermag die Frage um die In-vitro-Fertilisation die Gemüter nicht mehr so zu erhitzen wie Anfang der 90er-Jahre - etwa vor der Basler Abstimmung oder nach der Bekanntgabe der Bundesgerichtsurteile. Zum einen mag das daran liegen, dass die Methode mittlerweile routinemässig angewandt wird und bei einem Verbot im nahen Ausland durchgeführt werden kann. Zum anderen hat der Bundesrat ein Fortpflanzungsmedizingesetz vorgelegt, das sich gegen Missbräuche richtet. |
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