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Tages-Anzeiger vom 17. Januar 2000

Eigenes Kind um fast jeden Preis

Mehr als 400 Neugeborene sind es mittlerweile, die in der Schweiz jedes Jahr im Reagenzglas gezeugt werden. Ob dies weiterhin möglich sein soll, entscheidet das Volk am 12. März.

Von Urs Buess

Im Jahr 1125 stirbt der deutsche Kaiser Heinrich V. Verheiratet war er mit der Tochter des Königs von England. Die Ehe war kinderlos geblieben, und so erlosch der deutsche Erbanspruch auf England für immer. Kinderlosigkeit hat selten derart weit reichende, weltpolitische Folgen. Und trotzdem belastet der unerfüllte Kinderwunsch auch heute Tausende von Paaren derart, dass sie viel Geld zu zahlen gewillt sind, um mit Hilfe modernster medizinischer Methoden zu eigenen Kindern zu kommen.

Zuerst Hormonbehandlungen

In-vitro-Fertilisation - kurz IVF - heisst der Eingriff, den Ärzte dann anwenden, wenn etwa die Eileiter der Frau verschlossen sind oder beim Mann ein ungünstiges Spermiogramm diagnostiziert wird. Nach aufwändiger Hormonbehandlung werden der Frau Eizellen entnommen, ausserhalb des Körpers mit dem Samen des Mannes befruchtet und anschliessend eingesetzt. Die Erfolgsquote für eine Schwangerschaft liegt bei 20 Prozent, die Kosten pro Eingriff zwischen 5000 und 6000 Franken. Missglückte Eingriffe können wiederholt werden - in rund 400 Fällen waren die Ärzte im Jahr 1997 erfolgreich.
Kirchliche, linke und feministische Kreise meldeten sehr früh Bedenken gegen die IVF an. In verschiedenen Kantonen gab es Bestrebungen, die Technologie zu verbieten. So erliessen etwa die Kantone Baselstadt und St. Gallen IVF-Verbote - in Basel sogar per Volksabstimmung, bei der 62,5 Prozent der Stimmenden die Technologie ablehnten.

Gegen Eingriffe am werdenden Leben

IVF-Gegnerinnen und -Gegner hatten geltend gemacht, dass die Entnahme der Eizelle den Forschern Tür und Tor für Experimente und Eingriffe ins werdende Leben öffneten. Frauen würden zu Rohstofflieferantinnen für die Forschung degradiert. Um grösstmöglichen Erfolg bei der IVF zu haben, müssen den Frauen nämlich mehrere Eizellen entnommen werden.
Die Kritiker der Technologie argwöhnen nun, dass nicht verwendete Zellen - und nach der Befruchtung im Reagenzglas auch Embryonen - zu Forschungszwecken verschiedenster Art missbraucht werden. Die kantonalen Gesetze gegen die In-vitro-Fertilisation hatten nicht lange Bestand. Wie jenes in Basel fand auch das in St. Gallen keine Gnade vor dem Bundesgericht. Das ungeschriebene Recht auf persönliche Freiheit werde verletzt, befanden die Richter in Lausanne, eine Frau - oder ein Paar - müsse selbst entscheiden können, ob es sich den Strapazen einer In-vitro-Fertilisation aussetzen wolle, um das eigene Kind zu erzwingen. Zwar hat das Volk 1992 mit fast Dreiviertelmehrheit ein Verbot der Leihmutterschaft und der Embryonenspende in der Verfassung verankert und damit Entwicklungen einen Riegel geschoben, wie sie etwa in den USA möglich sind. Diese beiden Verbote genügten einer Initiativgruppe, bestehend aus Lebensrechtsvereinigungen, aber auch aus SP-Politikern, nicht. Sie lancierten 1992 das Volksbegehren "zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie". Sie will zwei Dinge verunmöglichen: neben der IVF auch die Samenspende.
Wie die Debatten in National- und Ständerat 1997 und 1998 zeigten, vermag die Frage um die In-vitro-Fertilisation die Gemüter nicht mehr so zu erhitzen wie Anfang der 90er-Jahre - etwa vor der Basler Abstimmung oder nach der Bekanntgabe der Bundesgerichtsurteile. Zum einen mag das daran liegen, dass die Methode mittlerweile routinemässig angewandt wird und bei einem Verbot im nahen Ausland durchgeführt werden kann. Zum anderen hat der Bundesrat ein Fortpflanzungsmedizingesetz vorgelegt, das sich gegen Missbräuche richtet.

Keine Diagnose am Embryo

Das Gesetz unterstellt die ärztliche Fortpflanzungshilfe einer Bewilligungspflicht. Werden einer Frau Eizellen entnommen, die bei einem ersten Implantationsversuch noch nicht gebraucht werden, haben die Ärzte darüber einer Behörde Bericht zu erstatten. Entsprechende Angaben unterstehen einer ständigen Aufsicht. Damit will der Bundesrat verhindern, dass mit überzähligen Ei- und Keimzellen experimentiert wird. Die Konservierung von Embryonen wird zudem verboten. Strafbar sind auch Keimbahnmanipulationen - das heisst verändernde Eingriffe in das Erbgut von Keimzellen und Embryonen.
Heftig umstritten waren dagegen zwei weitere Vorschläge des Bundesrats. Besonders die FDP drängte darauf, die so genannte Präimplantationsdiagnostik zuzulassen. Sie würde es ermöglichen, beim Embryo bereits vor der Einpflanzung schwere Erbschäden festzustellen, sodass er gar nicht erst verwendet, sondern direkt vernichtet würde. CVP, SP und Grüne bekämpften diese Untersuchungen am Embryo, da sie die Gefahr auf unzulässige Menschenselektion in sich bergen. Die Freisinnigen dagegen drohten zeitweise mit dem Referendum gegen das Gesetz, falls die Präimplantationsdiagnostik verboten bliebe. Es sei ein Unsinn, einen Embryo einzusetzen, der später als Fötus wieder abgetrieben werde, wenn sich eine schwere Behinderung am werdenden Leben abzeichne. Allerdings setzten sich die Skeptiker im Mitte-links-Lager durch, und die FDP verzichtete trotzdem aufs Referendum.
Umstritten war auch die Eispende. Der Ständerat hatte ursprünglich beschlossen, dass einer Frau eine fremde Eizelle, befruchtet mit dem Samen ihres Mannes, eingesetzt werden dürfe. Allerdings setzte sich im Nationalrat die Auffassung durch, dass dies ein zu schwerer biologischer Eingriff sei.

Samenspende mit Auflage

Bei der Samenspende verschärft das Gesetz die geltende Praxis. Künftig hat ein Kind mit 18 Jahren das Recht zu wissen, wer sein biologischer Vater ist. Die entsprechenden Daten müssen deshalb zentral aufgehoben werden. Diese Verschärfung wird viele Männer auch bei einem Nein zur Volksinitiative davon abhalten, Samen zu spenden, auch wenn das Gesetz eine Vaterschaftsklage ausschliesst.