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Tages-Anzeiger
vom 17. Januar 2000
Eigenes
Kind um fast jeden Preis
Mehr als
400 Neugeborene sind es mittlerweile, die in der Schweiz jedes Jahr im
Reagenzglas gezeugt werden. Ob dies weiterhin möglich sein soll, entscheidet
das Volk am 12. März.
Von Urs Buess
Im Jahr 1125
stirbt der deutsche Kaiser Heinrich V. Verheiratet war er mit der Tochter
des Königs von England. Die Ehe war kinderlos geblieben, und so erlosch
der deutsche Erbanspruch auf England für immer. Kinderlosigkeit hat selten
derart weit reichende, weltpolitische Folgen. Und trotzdem belastet der
unerfüllte Kinderwunsch auch heute Tausende von Paaren derart, dass sie
viel Geld zu zahlen gewillt sind, um mit Hilfe modernster medizinischer
Methoden zu eigenen Kindern zu kommen.
Zuerst Hormonbehandlungen
In-vitro-Fertilisation
- kurz IVF - heisst der Eingriff, den Ärzte dann anwenden, wenn etwa die
Eileiter der Frau verschlossen sind oder beim Mann ein ungünstiges Spermiogramm
diagnostiziert wird. Nach aufwändiger Hormonbehandlung werden der Frau
Eizellen entnommen, ausserhalb des Körpers mit dem Samen des Mannes befruchtet
und anschliessend eingesetzt. Die Erfolgsquote für eine Schwangerschaft
liegt bei 20 Prozent, die Kosten pro Eingriff zwischen 5000 und 6000 Franken.
Missglückte Eingriffe können wiederholt werden - in rund 400 Fällen waren
die Ärzte im Jahr 1997 erfolgreich.
Kirchliche, linke und feministische Kreise meldeten sehr früh Bedenken
gegen die IVF an. In verschiedenen Kantonen gab es Bestrebungen, die Technologie
zu verbieten. So erliessen etwa die Kantone Baselstadt und St. Gallen
IVF-Verbote - in Basel sogar per Volksabstimmung, bei der 62,5 Prozent
der Stimmenden die Technologie ablehnten.
Gegen Eingriffe
am werdenden Leben
IVF-Gegnerinnen
und -Gegner hatten geltend gemacht, dass die Entnahme der Eizelle den
Forschern Tür und Tor für Experimente und Eingriffe ins werdende Leben
öffneten. Frauen würden zu Rohstofflieferantinnen für die Forschung degradiert.
Um grösstmöglichen Erfolg bei der IVF zu haben, müssen den Frauen nämlich
mehrere Eizellen entnommen werden.
Die Kritiker der Technologie argwöhnen nun, dass nicht verwendete Zellen
- und nach der Befruchtung im Reagenzglas auch Embryonen - zu Forschungszwecken
verschiedenster Art missbraucht werden. Die kantonalen Gesetze gegen die
In-vitro-Fertilisation hatten nicht lange Bestand. Wie jenes in Basel
fand auch das in St. Gallen keine Gnade vor dem Bundesgericht. Das ungeschriebene
Recht auf persönliche Freiheit werde verletzt, befanden die Richter in
Lausanne, eine Frau - oder ein Paar - müsse selbst entscheiden können,
ob es sich den Strapazen einer In-vitro-Fertilisation aussetzen wolle,
um das eigene Kind zu erzwingen. Zwar hat das Volk 1992 mit fast Dreiviertelmehrheit
ein Verbot der Leihmutterschaft und der Embryonenspende in der Verfassung
verankert und damit Entwicklungen einen Riegel geschoben, wie sie etwa
in den USA möglich sind. Diese beiden Verbote genügten einer Initiativgruppe,
bestehend aus Lebensrechtsvereinigungen, aber auch aus SP-Politikern,
nicht. Sie lancierten 1992 das Volksbegehren "zum Schutz des Menschen
vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie". Sie will zwei Dinge
verunmöglichen: neben der IVF auch die Samenspende.
Wie die Debatten in National- und Ständerat 1997 und 1998 zeigten, vermag
die Frage um die In-vitro-Fertilisation die Gemüter nicht mehr so zu erhitzen
wie Anfang der 90er-Jahre - etwa vor der Basler Abstimmung oder nach der
Bekanntgabe der Bundesgerichtsurteile. Zum einen mag das daran liegen,
dass die Methode mittlerweile routinemässig angewandt wird und bei einem
Verbot im nahen Ausland durchgeführt werden kann. Zum anderen hat der
Bundesrat ein Fortpflanzungsmedizingesetz vorgelegt, das sich gegen Missbräuche
richtet.
Keine Diagnose
am Embryo
Das Gesetz
unterstellt die ärztliche Fortpflanzungshilfe einer Bewilligungspflicht.
Werden einer Frau Eizellen entnommen, die bei einem ersten Implantationsversuch
noch nicht gebraucht werden, haben die Ärzte darüber einer Behörde Bericht
zu erstatten. Entsprechende Angaben unterstehen einer ständigen Aufsicht.
Damit will der Bundesrat verhindern, dass mit überzähligen Ei- und Keimzellen
experimentiert wird. Die Konservierung von Embryonen wird zudem verboten.
Strafbar sind auch Keimbahnmanipulationen - das heisst verändernde Eingriffe
in das Erbgut von Keimzellen und Embryonen.
Heftig umstritten waren dagegen zwei weitere Vorschläge des Bundesrats.
Besonders die FDP drängte darauf, die so genannte Präimplantationsdiagnostik
zuzulassen. Sie würde es ermöglichen, beim Embryo bereits vor der Einpflanzung
schwere Erbschäden festzustellen, sodass er gar nicht erst verwendet,
sondern direkt vernichtet würde. CVP, SP und Grüne bekämpften diese Untersuchungen
am Embryo, da sie die Gefahr auf unzulässige Menschenselektion in sich
bergen. Die Freisinnigen dagegen drohten zeitweise mit dem Referendum
gegen das Gesetz, falls die Präimplantationsdiagnostik verboten bliebe.
Es sei ein Unsinn, einen Embryo einzusetzen, der später als Fötus wieder
abgetrieben werde, wenn sich eine schwere Behinderung am werdenden Leben
abzeichne. Allerdings setzten sich die Skeptiker im Mitte-links-Lager
durch, und die FDP verzichtete trotzdem aufs Referendum.
Umstritten war auch die Eispende. Der Ständerat hatte ursprünglich beschlossen,
dass einer Frau eine fremde Eizelle, befruchtet mit dem Samen ihres Mannes,
eingesetzt werden dürfe. Allerdings setzte sich im Nationalrat die Auffassung
durch, dass dies ein zu schwerer biologischer Eingriff sei.
Samenspende
mit Auflage
Bei der Samenspende
verschärft das Gesetz die geltende Praxis. Künftig hat ein Kind mit 18
Jahren das Recht zu wissen, wer sein biologischer Vater ist. Die entsprechenden
Daten müssen deshalb zentral aufgehoben werden. Diese Verschärfung wird
viele Männer auch bei einem Nein zur Volksinitiative davon abhalten, Samen
zu spenden, auch wenn das Gesetz eine Vaterschaftsklage ausschliesst.
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