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Eigenes Kind um fast jeden Preis, Teil 2


Keine Diagnose am Embryo
Das Gesetz unterstellt die ärztliche Fortpflanzungshilfe einer Bewilligungspflicht. Werden einer Frau Eizellen entnommen, die bei einem ersten Implantationsversuch noch nicht gebraucht werden, haben die Ärzte darüber einer Behörde Bericht zu erstatten. Entsprechende Angaben unterstehen einer ständigen Aufsicht. Damit will der Bundesrat verhindern, dass mit überzähligen Ei- und Keimzellen experimentiert wird. Die Konservierung von Embryonen wird zudem verboten. Strafbar sind auch Keimbahnmanipulationen - das heisst verändernde Eingriffe in das Erbgut von Keimzellen und Embryonen.

Heftig umstritten waren dagegen zwei weitere Vorschläge des Bundesrats. Besonders die FDP drängte darauf, die so genannte Präimplantationsdiagnostik zuzulassen. Sie würde es ermöglichen, beim Embryo bereits vor der Einpflanzung schwere Erbschäden festzustellen, sodass er gar nicht erst verwendet, sondern direkt vernichtet würde. CVP, SP und Grüne bekämpften diese Untersuchungen am Embryo, da sie die Gefahr auf unzulässige Menschenselektion in sich bergen. Die Freisinnigen dagegen drohten zeitweise mit dem Referendum gegen das Gesetz, falls die Präimplantationsdiagnostik verboten bliebe. Es sei ein Unsinn, einen Embryo einzusetzen, der später als Fötus wieder abgetrieben werde, wenn sich eine schwere Behinderung am werdenden Leben abzeichne. Allerdings setzten sich die Skeptiker im Mitte-links-Lager durch, und die FDP verzichtete trotzdem aufs Referendum.

Umstritten war auch die Eispende. Der Ständerat hatte ursprünglich beschlossen, dass einer Frau eine fremde Eizelle, befruchtet mit dem Samen ihres Mannes, eingesetzt werden dürfe. Allerdings setzte sich im Nationalrat die Auffassung durch, dass dies ein zu schwerer biologischer Eingriff sei.

Samenspende mit Auflage
Bei der Samenspende verschärft das Gesetz die geltende Praxis. Künftig hat ein Kind mit 18 Jahren das Recht zu wissen, wer sein biologischer Vater ist. Die entsprechenden Daten müssen deshalb zentral aufgehoben werden. Diese Verschärfung wird viele Männer auch bei einem Nein zur Volksinitiative davon abhalten, Samen zu spenden, auch wenn das Gesetz eine Vaterschaftsklage ausschliesst.