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| Meldung der Berliner Morgenpost, online-Ausgabe, Donnerstag, 14. Mai 2009
Pilotprozess: Berliner Arzt liess kranke Embryonen absterben und zeigte sich selber an Das Berliner Landgericht hat einen Reproduktionsmediziner vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Der Arzt hatte in seiner Praxis in Wilmersdorf insgesamt vier Embryonen absterben lassen. Der Kinderwunschexperte hat sich selbst angezeigt. In einem bundesweit einmaligen Prozess um den Umgang mit genetisch defekten Embryonen hat das Landgericht Berlin am Donnerstag einen Kinderwunsch-Mediziner vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Dem 46-jährigen Arzt war vorgeworfen worden, Eizellen zu einem anderen Zweck befruchtet zu haben, als eine Schwangerschaft der Frau, von der die Eizellen stammten, herbeizuführen. Er hatte sich selbst angezeigt. Das Gericht war hingegen überzeugt davon, dass die genetischen Untersuchungen der befruchteten Eizellen nicht zu Forschungszwecken dienten, sondern dem Ziel, Paaren zu einem gesunden Kind zu verhelfen. Im Prozess ging es um drei Fälle, in denen Paare in den Jahren 2005 und 2006 mit einem Kinderwunsch die Praxis des 46-jährigen Experten für Reproduktionsmedizin aufgesucht hatten. In einem Behandlungsvertrag hatten sie jeweils einer genetischen Untersuchung der künstlich befruchteten Eizellen zugestimmt. Gleichfalls wurde vereinbart, dass genetisch krankes Material nicht in die Gebärmutter eingesetzt wird. Die geschädigten Embryonen hatte der Arzt absterben lassen.
Es sei keinesfalls so, dass das Gesetz eine Selektion im Hinblick auf erhebliche Schädigungen untersage, betonte der Richter. Die genetische Untersuchung sei lediglich ein Zwischenschritt gewesen, um zu klären, ob befürchtete Krankheiten vorliegen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte das Handeln des Frauenarztes als strafbar angesehen und eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten verlangt.
Der Arzt aus einer Kinderwunschpraxis im Berliner Ortsteil Wilmersdorf hatte im Prozess sein Handeln als rechtmäßig bezeichnet. Er verwies auf die „erheblichen Risiken“ einer Schwangerschaft, wenn kranke Zellen implantiert und ausgetragen würden. Die Konsequenzen seien Fehlgeburt oder der Tod des Kindes nach der Geburt. Beides würde bei den Paaren zu einem „existenziellen Trauma“ und zu „chronischer Depression“ führen, sagte der Mediziner. Seinen Angaben nach bestand bei allen Paaren im Vorfeld das „Risiko einer genetischen Fehlverteilung“. In einem Fall hatte das Ehepaar bereits eine behinderte Tochter, in einem anderen Fall hatte die Frau bereits drei Fehlgeburten. Beim Embryonen-Test habe er dann auch genetische Defekte festgestellt, sagte der Arzt. Dem Wunsch der Paare entsprechend seien nur jene befruchteten Eizellen eingesetzt worden, die „am unauffälligsten waren“. ddp/sei
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