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Rechtliche Rahmenbedingungen Seit die erste erfolgreiche
IVF-Behandlung mit der Geburt von Louise Brown im Jahre Ergebnis dieser Bemühungen war das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), das zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen. Es schützt die Menschenwürde, die Persönlichkeit sowie die Familie und verbietet missbräuchliche Anwendungen der Bio- und Gentechnologie und setzt zusätzlich eine nationale Ethikkommision ein. Verboten sind die Ei- und Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft.
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