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Newsflash Medienmitteilung vom 25. Oktober 2004 Reaktion auf die Verurteilung und das Berufsverbot einer Gynäkologin Verein Kinderwunsch verlangt sofortiges Praxisverbot Der Verein Kinderwunsch verlangt als Patienten- und Betroffenenorganisation den sofortigen Entzug der Praxisbewilligung für die Basler Ärztin, die wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt und mit einem teilweisen Berufsverbot belegt wurde. Der Vorstand des Vereins Kinderwunsch erachtet den Schutz der Patientinnen durch den Entzug der Praxisbewilligung und die Veröffentlichung von Berufsverboten durch Gerichte und Behörden als elementare Patientenrechte zum Schutz der Betroffenen. Der Verein Kinderwunsch hatte Kontakt mit vielen beunruhigten Patientinnen und ihren Partnern, die sich über die Ungewissheit beklagten, da die Identität der mit dem Berufsverbot belegten Person unbekannt ist. Besorgt sind aber auch indirekt betroffene, "nicht verurteilte, unschuldige, aber verdächtigte" Gynäkologinnen in Basel. Die Verunsicherung bei den Betroffenen ist dementsprechend gross, weshalb der Verein Kinderwunsch Behörden und Gerichte auffordert, die Verurteilung und das Berufsverbot zu publizieren. Ein nicht veröffentlichtes Berufsverbot, vor allem wenn die Person weiter praktizieren darf, kann keine Wirkung entfalten, da die betroffenen Patientinnen nichts davon wissen können. In Kontakten mit Betroffenen
sind zudem neue Erkenntnisse über die operativen Fähigkeiten
der verurteilten Ärztin und über ihr persönliches Verhalten
aufgetaucht, die ein rasches Handeln der zuständigen Behörden
erfordern. Ein Privatspital und eine Klinik arbeiten nicht mehr mit der
Gynäkologin zusammen, und zwei Gynäkologen weigern sich, mit
ihr zu operieren. Angesichts dieser neuen Entwicklung drängt sich
eine sofortige Verfügung für den Entzug der Praxisbewilligung
auf, um dem Patientenschutz Rechnung zu tragen.
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