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Newsflash Patientenstelle Basel / Verein
Kinderwunsch Koordinierter
Informations- und Beratungsdienst Die Patientenstelle Basel und der Verein Kinderwunsch richten als Reaktion auf die Verurteilung einer Basler Gynäkologin wegen fahrlässiger Tötung und aufgrund der grossen Beunruhigung in der Bevölkerung einen koordinierten Informations- und Beratungsdienst ein. Die beiden Patientenorganisationen fordern den sofortigen Entzug der Praxisbewilligung für die Gynäkologin und sammeln Informationen und Aussagen über die operativen Fähigkeiten und die Fachkompetenz der verurteilten Ärztin sowie über ihr persönliches Verhalten. Das Sanitätsdepartement hat der Ärztin bereits ein Verbot auferlegt für die Durchführung von Operationen in der Praxis. Die wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Gynäkologin darf ausserhalb der Praxis in Spitälern und Kliniken jedoch weiterhin operieren und eine Praxis betreiben. Patientinnen, die beunruhigt sind und nicht wissen, ob sie von der verurteilten Ärztin operiert oder von ihr behandelt wurden, können sich an die Patientenstelle Basel wenden, wo Betroffene beraten werden und auch Hilfestellung erhalten bei Behandlungsfehlern oder für Aussagen gegenüber dem Sanitätsdepartement. Der Verein Kinderwunsch bietet eine Anlaufstelle für Medizinalpersonen an, die Informationen über die fachliche und persönliche Qualitikation der mit einem teilweisen Berufsverbot belegten Ärztin machen wollen. Der koordinierte Infromations- und Beratungsdienst der Patientenstelle Basel und des Vereins Kinderwunsch soll Patientinnen und betroffenen Medizinalpersonen helfen und entscheidende Informationen sammeln für das Sanitätsdepartement bei der Beurteilung eines Praxisverbotes im Rahmen der laufenden administrativen Untersuchung. Die beiden Patientenorganisation sehen die gemeinsame Aktion als wegweisendes Zusammenarbeitsmodell zwischen krankheitsbezogenen Patientenorganisationen und Patientenberatungsstellen.
Betroffene können sich melden bei:
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