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Medienmitteilung vom 2. November 2004

Verein Kinderwunsch unterstützt Stammzellenforschungsgesetz

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Der Verein Kinderwunsch unterstützt als Patienten- und Betroffenen-Organisation das Stammzellenforschungsgesetz, über das am 28. November abgestimmt wird. Entscheidend für die Zustimmung zur neuen gesetzlichen Regelung sind die klaren Schranken und strengen Auflagen für die Forschung mit Stammzellen. Wie im Fortpflanzungsmedizingesetz müssen die notwendigen Einschränkungen Missbräuche verhindern, ohne Verbotscharakter zu haben. Das Stammzellengesetz garantiert, dass jedes einzelne Forschungsprojekt nach ethischen und wissenschaftlichen Kriterien umfassend geprüft wird.

Der Verein Kinderwunsch vertritt auch Paare, die nach einer künstlichen Befruchtung unter Umständen einen Entscheid über die Verwendung überzähliger Embryonen fällen müssen, wenn diese nicht mehr für eine Schwangerschaft verwendet werden sollen. Das Stammzellenforschungsgesetz und die entsprechende Verordnung garantieren und ermöglichen erst den freien und informierten Entscheid der betroffenen Paare, ob sie den Embryo vernichten oder für Forschungszwecke unter klar definierten ethischen Grundsätzen zur Verfügung stellen wollen.

Für weitere Auskünfte:
Verein Kinderwunsch, www.kinderwunsch.ch, info@kinderwunsch.ch
Conrad Engler, Sekretär, 079 / 444 81 40