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Newsflash Sanitätsdepartement Basel-Stadt: Medienmittelung vom 8. November 2004 Operations- und Aufnahmeverbot für verurteilte Gynäkologin Nach einer Anhörung hat das Sanitätsdepartement Basel-Stadt mit Verfügung vom 5. November 2004 gegen die am 21. Oktober 2004 vom Basler Strafgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Gynäkologin ein Verbot für Operationstätigkeiten sowie geburtshilfliche Eingriffe (Normalgeburten, Kaiserschnitte etc.) ausgesprochen. Dieses Verbot gilt sowohl in der Privatpraxis als auch in Spitälern. Zudem darf die betroffene Ärztin keine neuen Patientinnen mehr zur Behandlung annehmen. Diese Schritte wurden zum Schutz der Patientinnen vollzogen. Alle Patientinnen der Frauenärztin wurden von den Gesundheitsdiensten des Sanitätsdepartements über diesen Entscheid schriftlich orientiert. Den Patientinnen der betroffenen Ärztin, die gynäkologische Hilfe benötigen, wurden zudem folgende Adressen für Auskünfte, Beratung und die Weitervermittlung an freipraktizierende Gynäkologinnen und Gynäkologen mitgeteilt: - Medizinische Gesellschaft
Tel. 061 - 560 15 15 Sollten die Patientinnen zudem Fragen oder Anliegen in diesem Zusammenhang haben, so können sie sich auch an den Kantonsärztlichen Dienst Basel-Stadt, unter Tel. 061 - 267 95 26 wenden.
lic.iur. Andreas Faller Tel.
061 267 95 12 |
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