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Newsflash Medienmitteilung vom 8. November 2004 Erweitertes Berufsverbot garantiert Patientenschutz Mit Erleichterung hat der Verein Kinderwunsch das vom Sanitätsdepartement erlassene erweiterte Berufsverbot für die wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Gynäkologin zur Kenntnis genommen. "Mit dem Verbot der Geburtshilfe und für alle Operationen sowie der direkten Information aller Patientinnen ist der von uns geforderte sofortige Patientenschutz gewährleistet," erklärt Conrad Engler, Sekretär des Vereins Kinderwunsch. Nach der Verurteilung der Gynäkologin habe das Sanitätsdepartement rasch gehandelt und mit der Fachgesellschaft Gynaekoba, der Medizinischen Gesellschaft Basel und dem Verein Kinderwunsch und der Patientenstelle Basel an einem Strick gezogen, um den Patientenschutz zu garantieren . Beim koordinierten Informations- und Beratungsdienst der beiden Patientenorganisationen meldeten sich innerhalb einer Woche über 300 Betroffene, die beunruhigt waren wegen der verurteilten Ärztin und nicht wussten, ob sie bei ihr in Behandlung sind oder nicht. In rund einem Viertel der Kontakte handelte es sich um die wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Gynäkologin. Die Betroffenen wurden auf Wunsch umfassend beraten und über ihre Patientenrechte und den Patientenschutz aufgeklärt. Für über 200 beunruhigte Frauen war die Information, dass sie nicht in Behandlung oder Kontrolle bei der verurteilten Gynäkologin sind, eine grosse Erleichterung. "Mit der Anschrift aller Patientinnen der verurteilten Gynäkologin und der vorgesehenen Veröffentlichung der erweiterten Berufsverbote hat das Sanitätsdepartement die für Patientenorganisationen zentrale Forderung nach Transparenz und Offenheit bei der Verhängung von Berufsverboten für Medizinalpersonen erfüllt," erklärt Conrad Engler vom Verein Kinderwunsch. Nach der Appellation des Verteidigers der Verurteilten sind in nächster Instanz nun der Staatsanwalt und das Gericht gefordert, das klare Urteil zu bestätigen und zusätzlich als Verschärfung die Publikation des Urteils zu verlangen, respektive zu beschliessen. Hintergrundinformationen zur Veröffentlichung von Berufsverboten für Medzininalpersonen unter: www.praxisverbot.ch. Der koordinierte Informations-
und Beratungsdienst der Patientenstelle Basel wird noch bis Ende November
weitergeführt und die Auswertung dem Sanitätsdepartement zur
Verfügung gestellt. Für weitere Auskünfte: |
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