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Newsletter Kinderwunsch 05/01

Präimplantationsdiagnostik erlauben und regeln

Embryonen sollen künftig auf Krankheiten untersucht werden dürfen, bevor sie bei der künstlichen Befruchtung einer Mutter eingesetzt werden. Der Nationalrat hat in der Sommersession mit deutlichem Mehr eine Motion gutgeheissen, die vom Bundesrat eine Aufhebung des geltenden Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) und eine strenge Regelung verlangt.

Die Präimplantationsdiagnostik erlaubt es, bei durch In-vitro-Fertilisation erzeugten Embryonen im Acht- oder 16-Zell-Stadium eine Zelle herauszulösen und diese hinsichtlich ihrer genetischen Eigenschaften zu untersuchen, wie Kommissionssprecher Johannes Randegger (FDP, Basel-Stadt) erklärte. Mit dem Verbot der PID stehe die Schweiz in Europa und auch weltweit isoliert da, zusammen mit Deutschland und Italien. In elf europäischen Ländern werde die PID zugelassen, und weltweit seien Tausende von Kindern nach PID gesund geboren worden.

Unlogische Gesetzgebung

Die heutige Gesetzgebung sei unlogisch, sagte Felix Gutzwiller (FDP, Zürich), der die Forderung nach einer Aufhebung des Verbots eingebracht hatte. Es sei nämlich nicht einsichtig, warum die Pränataldiagnostik in der zwölften Schwangerschaftswoche zulässig sein solle, die Präimplantationsdiagnostik am Embryo in vitro aber nicht.

In der Nationalratsdebatte verlief der Graben zwischen Befürwortern und Gegnern quer durch die Parteien. Hinter die Aufhebung des Verbots stellten sich die FDP, eine Mehrheit der SVP sowie Minderheiten der SP und der Grünen. Es gehe nicht darum, die Tür zur Eugenik zu öffnen, sagte Christine Egerszegi (FDP, Aargau). Missbräuche müssten durch klare Leitplanken verhindert werden. Mehrmals erwähnt wurde auch die positive Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission zur PID. Auch Bundesrat Pascal Couchepin stellte sich hinter eine Aufhebung.

Die Gegner kritisierten, das Verbot sei bei der Abstimmung im Jahr 2000 ein entscheidendes Argument gegen die restriktive Volksinitiative "für eine menschenwürdige Fortpflanzung" gewesen. Nur knapp vier Jahre nach der Inkraftsetzung des Gesetzes solle das Ganze schon wieder geändert werden, obwohl es keine grundlegend neue Situation gebe.

Die PID sei ein Einfallstor für eugenische Überlegungen, sagte Brigitte Häberli-Koller (CVP, Thurgau). Mit der Aufhebung würde Tür und Tor für Missbräuche geöffnet. Es gebe kein Recht auf ein gesundes Kind, und auf ein massgeschneidertes Kind schon gar nicht. Damit würde menschliches Leben unter Vorbehalt erzeugt und einer vorsätzlichen Qualitätskontrolle unterzogen, doppelte Hans Widmer (SP, Luzern) nach. Alexander Baumann (SVP, Thurgau) befürchtet, dass "zum ersten Mal seit braunen Zeiten" zwischen lebenswertem und -unwertem Leben unterschieden werde. Die Hemmschwelle für eine Selektion dürfe nicht verschoben werden, forderten die Grünen. Die PID sei eine Ohrfeige für alle Behinderten, hiess es bei der EDU/EVP-Fraktion.

Streng regeln, Missbräuche verhindern

Aber auch Befürworter argumentierten mit der Menschenwürde. "Man sollte an die Kinder denken", sagte Anne-Catherine Menétrey-Savary (Grüne/VD). Auch sie hätten Anrecht auf ein schönes Leben. Und Luc Recordon (Grüne/VD) ergänzte, Eltern müssten alles tun, damit ihre Kinder gute Chancen im Leben hätten - dazu könne auch PID gehören.

Für alle war klar, dass eine Bewilligung klare Schranken setzen müsse. PID müsse zwingend an Krankheiten gebunden bleiben, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG). Missbräuche dürfe es keine geben. Gesundheitsminister Pascal Couchepin pflichtete bei. Er versprach, in eine allfällige Gesetzesvorlage strenge Richtlinien einzubauen.

Nach zweieinhalbstündiger Debatte überwies der Nationalrat dann aber mit 92 zu 63 Stimmen bei sieben Enthaltungen eine Motion seiner Wissenschaftskommission, die den Bundesrat beauftragt, eine Regelung vorzulegen, welche die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt. Die Motion muss nun noch vom Ständerat behandelt werden, der sich bei der früheren Behandlung von Vorstössen zu diesem Thema schon für die Präimplantationsdiagnostik ausgepsorchen hatte.

Der Verein Kinderwunsch und die Schweizerische Huntington Vereinigung hatten sich als Patienten- und Betroffenen-Organisationen für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik engagiert.