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Newsflash

Verein Kinderwunsch

Meinungsplattform Präimplantationsdiagnostik vom 8.6.2006*

Nein zu Designer-Babys,
Ja aber zu Retter-Babys

Der Verein Kinderwunsch engagiert sich als Patienten- und Betroffenenorganisation für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik für schwere, unheilbare Krankheiten. Eine Selektion nach Geschlecht oder besonderen Eigenschaften - sogenannte Designer-Babys - lehnt der Verein Kinderwunsch klar ab. Bei der Anwendung der gesamten Pränataldiagnostik ist aus der Optik der Patienten-Ethik das Recht auf Wissen sowie das Recht auf Nicht-Wissen ein unantastbares Individual- und Menschenrecht zu achten. Der Gesetzgeber hat darum sowohl den Zugang zur Pränataldiagnostik in utero und in vitro zu gewährleisten als auch ein uneingeschränktes Diskriminierungsverbot bei einem Verzicht auf diganostische Untersuchungen zu garantieren. Es bedarf sowohl für die Durchführung einer Pränataldiagnostik in untero und in vitro als auch für den Verzicht darauf die informierte Zustimmung des Paares mit einer umfassenden, verständlichen Aufklärung und Chancen und Risiken.

Der Einsatz der Präimplantationsdiagnostik zur Auswahl von Embryonen mit dem Zweck, dass das Kind später einem Geschwister zum Beispiel durch eine Knochenmarktransplantation helfen kann, soll ebenfalls ermöglicht werden. Vor der Zeugung und Anwendung der Präimplantationsdiagnostik soll jedoch jeder Einzelfall von einer unabhängigen, interdisziplinären Ethikkommission geprüft werden, in der auch Patientenorganisationen vertreten sind. Eltern mit Kindern, die eine schwere, unbehandelt tödlich verlaufedne Krankheit haben, sollen aufgrund dieser ethischen Beurteilung selbst darüber entscheiden können, ob sie ein ein Kind zeugen wollen, das dem kranken Geschwister zur Heilung verhelfen kann. Das Wohl beider Kinder und der Eltern und die Patienten-Ethik soll bei der Beurteilung durch Ethikkommission im Zentrum stehen. Entscheidend muss bei der Beurteilung auch sein, dass das Kind nur regenierbare Zellen spenden darf, also nicht als "Ersatzteil-Lieferant" instrumentalisiert werden.

Der Verein Kinderwunsch fordet das Bundesamt für Gesundheit BAG auf, bei der vom Parlament beschlossenen Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik die Not von Kindern und PatientInnen sowie der Eltern bei schweren Krankheiten zu berücksichtigen und die Gesetzesgrundlagen entsprechend anzupassen.

Für Rückfragen und ergänzende Auskünfte:
Conrad Engler, Verein Kinderwunsch, Sekretär, Glockengasse 7, 4051 Basel
Tel: 061 / 268 99 99; Fax: 061 / 268 99 98
Nat: 079 / 444 81 40
www.kinderwunsch.ch, info@kinderwunsch.ch

*An der Vorstandssitzung der Vereins Kinderwunsch vom 8.6.2006 einstimmig verabschiedet.