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Information des Vereins Kinderwunsch, Mai 2003

Vernichtung konservierter Embryonen im Widerspruch zum Embryonenschutz und Verstoss gegen Menschenrechte

Der Verein Kinderwunsch hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben über die Vernichtung konservierter Embryonen. Dieses kommt nach Ansicht des Vereins Kinderwunsch zum Schluss, dass die Vernichtung konservierter Embryonen, die nach dem Willen der Eltern noch zu Fortpflanzungszwecken verwendet werden sollen, im Widerspruch steht zu den Zielen des Embryonenschutzes und auch gegen internationale Abkommen über Menschenrechte verstösst.

Der Verein Kinderwunsch, eine Betroffenen-Organisation mit über 200 Mitgliedern, hofft, dass diese juristischen Abklärungen dazu beitragen können, eine Lösung zur Verhinderung der Vernichtung konservierter Embryonen zu finden.

Der Vorstand des Vereins Kinderwunsch hat beschlossen, betroffene Paare, die sich gegen die Vernichtung konservierter Embryonen wehren, zu unterstützen. Falls keine politische Lösung des Problems bis Ende Jahr 2003 gelingen sollte, können Betroffene - gestützt auf das Gutachten - sich gegen die Vernichtung von Embryonen mit Beschwerden wehren.

Der Verein Kinderwunsch unterstützt die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Stammzellenforschung, fordert Bundesrat und Parlament jedoch auf, mit einem dringlichen Bundesbeschluss die Vernichtung konservierter Embryonen zu verhindern. Der Übergangsartikel im Fortpflanzungsmedizingesetz soll mit einem dringlichen Bundesbeschluss geändert und die Frist für die Vernichtung konservierter Embryonen um fünf Jahre bis Ende 2008 verlängert werden.


Das Gutachten kann als pdf-File heruntergeladen werden ab der Homepage www.kinderwunsch.ch (Rubrik News).

Für ergänzende Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.


Verein Kinderwunsch
Conrad Engler, Sekretär
Glockengasse 7, 4051 Basel
Tel: 061 / 268 99 99; Fax: 061 / 268 99 98
Nat: 079 / 444 81 40
www.kinderwunsch.ch
info@kinderwunsch.ch