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Fortpflanzungsmedizin:

Krankenkassen sollen Kinderwunsch mitfinanzieren

Ergebnisse einer Diskussionsplattform zur In-vitro-Fertilisation

Täglich kommen in der Schweiz zwei Kinder zur Welt, die dank In-vitro-Fertilisation (IVF) gezeugt wurden. Die Kassen bezahlen diese Behandlung nicht. "Zu Unrecht" findet eine Mehrheit der Personen, die an Gesprächen zur IVF teilgenommen haben.

  • Zentrum für Technologiefolgeabschätzung: Kinderwunsch von der Allgemeinheit finanziert?
  • publifocus zur In-vitro-Fertilisation

Bern (sda) Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-SWISS) führten unter dem Titel "publifocus" in den Monaten Februar und März moderierte Diskussionsabende zur In-vitro-Fertilisation durch. Am Dienstag präsentierten sie in Bern die Ergebnisse.

Gemäss TA-SWISS wird heute 1 Prozent der in der Schweiz geborenen Kinder durch In-vitro-Fertilisation gezeugt. Viele Teilnehmer der Gespräche forderten deshalb, dass die Krankenkassen diese Behandlung unterstützen. Eine In-vitro-Fertilisation kostet ein unfruchtbares Paar zwischen 14 000 bis 21 000 Franken.

Gutgesinnte Krankenversicherer

Begründet wird die Forderung damit, dass Unfruchtbarkeit eine Krankheit sei und deshalb in den Grundversicherungskatalog aufgenommen werden müsse. Von Seiten der Krankenversicherer kam am Dienstag keine Opposition auf diese Forderung.

"Die Wirksamkeit der In-vitro-Fertilisation ist vergleichbar mit der In-vivo-Fertilisation. Und diese ist bereits kassenpflichtig", sagte Santésuisse-Sprecher Peter Marbet auf Anfrage. Entscheidend sei hingegen die Frage, bis zu welchem Alter bezahlt werden soll. "Man weiss, dass ab 40 die Wirksamkeit massiv abnimmt", sagte der Santésuisse-Sprecher.

Fritz Britt, BSV-Vize-Direktor und Präsident der Kommission für Leistungsfragen sagte, die Frage nach der Kassenpflicht sei eine gesellschaftliche und ethische Frage. Aufgrund der Ergebnisse würde diese im Herbst in der Kommission jedoch erneut diskutiert. "Ein Entscheid fällt frühstens im kommenden Jahr", sagte Britt.

Die Frage des Alters war denn auch beim "publifocus" ein Thema. Selbst jene Personen, die für die Aufnahme in den Pflichtkatalog der Kassen plädierten, traten für klare Grenzen ein. Neben dem Alter war auch die Anzahl Behandlungszyklen ein Kriterium, um die Leistungspflicht zu begrenzen.

Mehr Information gefordert

Einig waren sich die Teilnehmenden darin, dass unfruchtbare Paare die Möglichkeit haben müssen, unabhängige Beratung und Information über Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen einholen zu können. Die Betroffenen selber wünschten sich zudem mehr Aufklärung der breiten Öffentlichkeit.

Präimplantationsdiagnostik positiv beleuchtet

Mehr zu reden gab die Präimplantationsdiagnostik zur Erkennung schwerer Krankheiten. Übers Ganze gesehen überwog aber in allen Runden die Ansicht, Embryonen sollten vor der Implantation auf Krankheiten, die auch mit den üblichen Methoden der vorgeburtlichen Diagnostik aufgedeckt würden, getestet werden.

Eine klare Absage erteilten die Teilnehmenden hingegen einer allfälligen Selektion äusserlicher Merkmale. Geschlecht, Haar- und Augenfarbe sollen nicht von der betroffenen Paaren ausgewählt werden dürfen.

Teilnehmende aus allen Landesteilen

Drei Diskussionabende fanden in den grossen Sprachräumen der Schweiz - in Lenzburg, Lausanne und Lugano statt. Frauen und Männer wurden eingeladen, die ein möglichst vielfältiges demografisches Spektrum abdeckten. Zur vierten Runde kamen Leute zusammen, die von der In-vitro-Fertilisation unmittelbat betroffen waren.

Gemäss TA-SWISS fliessen die Ergebnisse des "publifocus" in die Evaluation durch die zuständigen beratenden Fachkommissionen im Bereich der sozialen Krankenversicherung ein.

(sda - sd tm tg/bsd197/in/4/c5swi sozv rega/030610 2022)