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Newsflash
Fortpflanzungsmedizin:
Krankenkassen sollen Kinderwunsch mitfinanzieren
Ergebnisse einer Diskussionsplattform
zur In-vitro-Fertilisation
Täglich kommen in der
Schweiz zwei Kinder zur Welt, die dank In-vitro-Fertilisation (IVF) gezeugt
wurden. Die Kassen bezahlen diese Behandlung nicht. "Zu Unrecht"
findet eine Mehrheit der Personen, die an Gesprächen zur IVF teilgenommen
haben.
- Zentrum für Technologiefolgeabschätzung:
Kinderwunsch von der Allgemeinheit finanziert?

- publifocus zur In-vitro-Fertilisation
Bern (sda) Das Bundesamt für
Sozialversicherungen (BSV) und das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung
(TA-SWISS) führten unter dem Titel "publifocus" in den
Monaten Februar und März moderierte Diskussionsabende zur In-vitro-Fertilisation
durch. Am Dienstag präsentierten sie in Bern die Ergebnisse.
Gemäss TA-SWISS wird heute 1 Prozent der in der Schweiz geborenen
Kinder durch In-vitro-Fertilisation gezeugt. Viele Teilnehmer der Gespräche
forderten deshalb, dass die Krankenkassen diese Behandlung unterstützen.
Eine In-vitro-Fertilisation kostet ein unfruchtbares Paar zwischen 14
000 bis 21 000 Franken.
Gutgesinnte Krankenversicherer
Begründet wird die Forderung damit, dass Unfruchtbarkeit eine Krankheit
sei und deshalb in den Grundversicherungskatalog aufgenommen werden müsse.
Von Seiten der Krankenversicherer kam am Dienstag keine Opposition auf
diese Forderung.
"Die Wirksamkeit der In-vitro-Fertilisation ist vergleichbar mit
der In-vivo-Fertilisation. Und diese ist bereits kassenpflichtig",
sagte Santésuisse-Sprecher Peter Marbet auf Anfrage. Entscheidend
sei hingegen die Frage, bis zu welchem Alter bezahlt werden soll. "Man
weiss, dass ab 40 die Wirksamkeit massiv abnimmt", sagte der Santésuisse-Sprecher.
Fritz Britt, BSV-Vize-Direktor und Präsident der Kommission für
Leistungsfragen sagte, die Frage nach der Kassenpflicht sei eine gesellschaftliche
und ethische Frage. Aufgrund der Ergebnisse würde diese im Herbst
in der Kommission jedoch erneut diskutiert. "Ein Entscheid fällt
frühstens im kommenden Jahr", sagte Britt.
Die Frage des Alters war denn auch beim "publifocus" ein Thema.
Selbst jene Personen, die für die Aufnahme in den Pflichtkatalog
der Kassen plädierten, traten für klare Grenzen ein. Neben dem
Alter war auch die Anzahl Behandlungszyklen ein Kriterium, um die Leistungspflicht
zu begrenzen.
Mehr Information gefordert
Einig waren sich die Teilnehmenden darin, dass unfruchtbare Paare die
Möglichkeit haben müssen, unabhängige Beratung und Information
über Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen einholen zu können.
Die Betroffenen selber wünschten sich zudem mehr Aufklärung
der breiten Öffentlichkeit.
Präimplantationsdiagnostik
positiv beleuchtet
Mehr zu reden gab die Präimplantationsdiagnostik
zur Erkennung schwerer Krankheiten. Übers Ganze gesehen überwog
aber in allen Runden die Ansicht, Embryonen sollten vor der Implantation
auf Krankheiten, die auch mit den üblichen Methoden der vorgeburtlichen
Diagnostik aufgedeckt würden, getestet werden.
Eine klare Absage erteilten die Teilnehmenden hingegen einer allfälligen
Selektion äusserlicher Merkmale. Geschlecht, Haar- und Augenfarbe
sollen nicht von der betroffenen Paaren ausgewählt werden dürfen.
Teilnehmende aus allen Landesteilen
Drei Diskussionabende fanden in den grossen Sprachräumen der Schweiz
- in Lenzburg, Lausanne und Lugano statt. Frauen und Männer wurden
eingeladen, die ein möglichst vielfältiges demografisches Spektrum
abdeckten. Zur vierten Runde kamen Leute zusammen, die von der In-vitro-Fertilisation
unmittelbat betroffen waren.
Gemäss TA-SWISS fliessen die Ergebnisse des "publifocus"
in die Evaluation durch die zuständigen beratenden Fachkommissionen
im Bereich der sozialen Krankenversicherung ein.
(sda - sd tm tg/bsd197/in/4/c5swi sozv rega/030610 2022)
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