Logo Verein Kinderwunsch
 

Newsletter
Newsletter
 
Newsflash
  Gesunder Embryo: Chance erhöhen
  Verurteilt – Ethikerin bleibt im Amt
  PID: Patientenfeindlich und restriktiv
  ACT Ratgeber
  Nein zu Designer-Babys
  Warnung: Urinäre Hormonprodukte
  Namensnennung gerechtfertigt
  Präimplantationsdiagnostik erlauben
  Patientenschutz dank Berufsverbot
  Verbot für verurteilte Gynäkologin
  Stammzellenforschungsgesetz
  Informations- und Beratungsdienst
  Verein verlangt Praxisverbot
  Aufruf zur Samenspende!
  NR-Komm. für Zulassung der PID
  Neue Legislatur bringt Wende
  Welt-Premiere: IVF-Guide
  Regelung der Pränataldiagnostik
  Rettung konservierter Embryonen
  Krankenkassen sollen mitfinanzieren
  Vernichtung konservierter Embryonen
  Chancen und Belastung
Newsletter
   
  Aktueller Link:
www.praxisverbot.ch
   
   
 

 

 

 

 

 

 

 

   
 

Newsflash


Medienmitteilung vom 18. September 2003

Verein Kinderwunsch erleichtert über die Rettung konservierter Embryonen

  • Download Medienmitteilung

Der Verein Kinderwunsch begrüsst den heute vom Nationalrat verabschiedeten dringlichen Bundesbeschluss für eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für konservierte Embryonen und ist erleichtert über die Rettung der Embryonen vor der Vernichtung. Die Patienten- und Betroffenenorganisation Kinderwunsch unterstützt einstimmig die Kompromissvariante des Nationalrates mit einer Aufbewahrung von Embryonen für die Fortpflanzungsmedizin bis 2005 und für die Stammzellenforschung bis 2008. Damit wird einerseits den berechtigten Anliegen der direkt betroffenen Eltern entgegengekommen und andererseits Rücksicht genommen auf die Bedürfnisse der Forschung in Anbetracht des Potentials der Stammzellenforschung für die Erforschung und Heilung von Krankheiten. Betroffene Paare, die nach einer Behandlungspause sich erneut mit Hilfe der Fortpflanzungsmedizin den Kinderwunsch erfüllen wollen oder Paare, die sich ein weiteres Kind wünschen, haben damit genügend Zeit für den Entscheid über ihre tiefgefrorenen Embryonen. Entscheidend ist für den Verein Kinderwunsch auch die informierte und schriftliche Zustimmung der Paare sowohl für eine Vernichtung als auch für die Verwendung in der Stammzellenforschung. Nur mit einem dringlichen Bundesbeschluss und einer Verlängerung der Frist kann die Vernichtung der tiefgefrorenen Embryonen vermieden werden. Die dringliche Gesetzesanpassung des Nationalrats ist nach Ansicht des Vereins Kinderwunsch ein tragfähiger Kompromiss im Sinne des Embryonenschutzes und der Rechte der Eltern.

Ein juristisches Gutachten des Vereins Kinderwunsch kam zum Schluss, dass eine Vernichtung konservierter Emrbyonen, die noch zu Fortpflanzungszwecken benötigt werden, im Widerspruch stehe zu elementaren Menschenrechten und das Selbstbestimmungsrecht der Eltern verletze.


Für Rückfragen:
Verein Kinderwunsch
Ursula Tamburlini, Präsidentin
071 / 245 80 20
Conrad Engler, Sekretär
079 / 444 81 40
www.kinderwunsch.ch
info@kinderwunsch.ch