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Newsflash
Verein Kinderwunsch erleichtert über die Rettung konservierter Embryonen Der Verein Kinderwunsch begrüsst den heute vom Nationalrat verabschiedeten dringlichen Bundesbeschluss für eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für konservierte Embryonen und ist erleichtert über die Rettung der Embryonen vor der Vernichtung. Die Patienten- und Betroffenenorganisation Kinderwunsch unterstützt einstimmig die Kompromissvariante des Nationalrates mit einer Aufbewahrung von Embryonen für die Fortpflanzungsmedizin bis 2005 und für die Stammzellenforschung bis 2008. Damit wird einerseits den berechtigten Anliegen der direkt betroffenen Eltern entgegengekommen und andererseits Rücksicht genommen auf die Bedürfnisse der Forschung in Anbetracht des Potentials der Stammzellenforschung für die Erforschung und Heilung von Krankheiten. Betroffene Paare, die nach einer Behandlungspause sich erneut mit Hilfe der Fortpflanzungsmedizin den Kinderwunsch erfüllen wollen oder Paare, die sich ein weiteres Kind wünschen, haben damit genügend Zeit für den Entscheid über ihre tiefgefrorenen Embryonen. Entscheidend ist für den Verein Kinderwunsch auch die informierte und schriftliche Zustimmung der Paare sowohl für eine Vernichtung als auch für die Verwendung in der Stammzellenforschung. Nur mit einem dringlichen Bundesbeschluss und einer Verlängerung der Frist kann die Vernichtung der tiefgefrorenen Embryonen vermieden werden. Die dringliche Gesetzesanpassung des Nationalrats ist nach Ansicht des Vereins Kinderwunsch ein tragfähiger Kompromiss im Sinne des Embryonenschutzes und der Rechte der Eltern. Ein juristisches Gutachten des Vereins Kinderwunsch kam zum Schluss, dass eine Vernichtung konservierter Emrbyonen, die noch zu Fortpflanzungszwecken benötigt werden, im Widerspruch stehe zu elementaren Menschenrechten und das Selbstbestimmungsrecht der Eltern verletze.
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