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Medienmiteilung vom 6.9.2004

Die neue Legislatur bringt eine Wende

Zum Auftakt ihrer zweitägigen Sitzung nahm die Kommission Stellung zu den Differenzen beim Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen (GUMG) und zu einer parlamentarischen Initiative, welche die Aufhebung des Verbotes der Präimplantationsdiagnostik zum Ziele hat. Im September des vergangenen Jahres, im Rahmen der ersten Beratung des GUMG, hatte es die WBK abgelehnt, das Verbot der Präimplantationsdiagnostik zu lockern. In der neuen Legislatur hat sich nun das Blatt gewendet.

Die Kommission beriet die parlamentarische Initiative Gutzwiller ( 04.423 ), die die Präimplantationsdiagnostik (PID) unter gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen ermöglichen sollte. In der Debatte wurde auf die Entstehungsgeschichte von Art. 5 Abs. 3 des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) hingewiesen, der die PID verbietet. Dieses Verbot war vor rund sechs Jahren in knappen Abstimmungen zustande gekommen und als Reaktion auf die Forderungen in der Volksinitiative für menschenwürdige Fortpflanzung formuliert worden. Die damalige Regelung sollte daher nicht leichtfertig abgeändert werden. Im September 2003 hatte es die WBK in ihrer damaligen Besetzung denn auch deutlich abgelehnt, diese Frage wieder aufzugreifen. Andererseits wird es von vielen nach wie vor als stossend empfunden, dass die Pränataldiagnostik mit anschliessender Abtreibung erlaubt, die PID dagegen verboten ist. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung anerkannte die Kommission einen grundsätzlichen Regelungsbedarf. Sie entschied sich aber mit 18 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltung dafür, den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, eine Regelung vorzulegen, welche die PID ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt. Die Kommission war sich einig darin, dass diese Rahmenbedingungen strikte gefasst werden müssen. Der Weg der parlamentarischen Initiative soll nicht weiterverfolgt werden.