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Embryotests bei künstlicher Befruchtung

NR-Kommission für Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Bern (sda) Die Zulassung von Embryotests "im Reagenzglas" steht erneut zur Diskussion. Mit einer Motion verlangt die Wissenschaftskommission (WBK) des Nationalrates vom Bundesrat eine Gesetzesvorlage, welche die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht.

Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) war seinerzeit nur knapp ins Fortpflanzungsmedizingesetz aufgenommen worden. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes 2001 scheiterten mehrere Anläufe zur Korrektur - so auch in der WBK bei den Beratungen zum Bundesgesetz über gentechnische Untersuchungen beim Menschen (GUMG).

Motion statt Initiative

Nun aber anerkennt die WBK einen "grundsätzlichen Regelungsbedarf", wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung griff sie deshalb das Anliegen einer Initiative des Präventivmediziners Felix Gutzwiller (FDP/ZH) auf, die PID zuzulassen und gesetzlich zu regeln.

Die WBK verzichtete aber darauf, den Weg der parlamentarischen Initiative weiter zu verfolgen. Stattdessen verabschiedete sie mit 18 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion: Der Bundesrat soll dem Parlament eine Regelung vorlegen, welche die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht und die Rahmenbedingungen festlegt.

Stossende Ungleichheit

Dank der Präimplantationsdiagnostik könnten die durch Befruchtung im Reagenzglas entstandenen Embryonen untersucht und im Falle von Erbgutschäden vor der Einpflanzung in den Mutterleib "aussortiert" werden. Mit einem gesunden Embryo steigen die Chancen auf eine Schwangerschaft und auf ein gesundes Kind.

Die Befürworter der PID empfinden es vor allem als stossend, dass diese Technik verboten ist, die Pränataldiagnostik mit anschliessender Abtreibung hingegen erlaubt. Im übrigen herrscht in der WBK Einigkeit darüber, dass die Rahmenbedingungen der Präimplantationsdiagnostik strikt zu fassen sind.

Für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik wird vorab ins Feld geführt, dass die Grenze zwischen der Prävention und einer unerwünschten Selektion verwischt werden könnte. Es dürfe nicht zu "Kindern nach Mass" kommen, wurde in der bisherigen Debatte immer wieder erklärt.

Gesetz vor der Bereinigung

Wann die Motion im Plenum behandelt wird, ist noch offen. Auf der Zielgeraden ist hingegen das GUMG. Nach den Anträgen der WBK dürfte sich der Nationalrat in der bevorstehenden Herbstsession bei den meisten der wenigen Differenzen dem Ständerat anschliessen.

(sda - bg/bsd116/in/4/c5swi parn sozm jus/040906 1429)