Was ist medizinisch unterstützte Fortpflanzung?
Geht der Kinderwunsch nicht auf natürlichem Weg in Erfüllung, so kann ein Paar die Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen. Diese medizinischen und biologischen Techniken, werden bei Unfruchtbarkeit der Frau, des Mannes oder beider angewendet.
Ein Fortpflanzungsverfahren darf nur angewendet werden, wenn damit die Unfruchtbarkeit eines Paares überwunden werden soll und andere Behandlungsmethoden versagt haben oder aussichtslos sind oder wenn die Gefahr der Übertragung einer schweren, unheilbaren Krankheit auf die Nachkommen nicht anders abgewendet werden kann.
Auch die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist nur für Paare zugelassen, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind oder die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können.
Wie gehen Betroffene am besten vor?
Ein Paar, das eine fortpflanzungsmedizinische Behandlung in Anspruch nehmen möchte, sucht eine Fachärztin oder einen Facharzt auf. Die Ärztin oder der Arzt analysiert die Ursachen der Unfruchtbarkeit und informiert das Paar über die verfügbaren Behandlungsmethoden und die Risiken, die mit den verschiedenen Methoden verbunden sind.
In diesem Beratungsgespräch wird auch auf Alternativen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung – beispielsweise auf die Adoption – hingewiesen. Dem Paar muss zudem vor, während und nach der Behandlung eine psychologische Begleitung angeboten werden. Paare, die eine PID durchführen lassen, müssen zusätzlich zu Fragen der Genetik beraten werden.
Zwischen den Beratungsgesprächen und dem Entscheid zur Behandlung muss eine Bedenkfrist liegen.
Das Paar muss vor Beginn der Behandlung seine schriftliche Einwilligung zum geplanten Fortpflanzungsverfahren geben.
Wie finde ich ein Zentrum für Fortpflanzungsmedizin?
In der Schweiz gibt es zurzeit 30 Zentren in 14 Kantonen, in denen fortpflanzungsmedizinische Behandlungen angeboten werden.
IVF-Guide des Betroffenen-Netzwerks Kinderwunsch
Das Betroffenen-Netzwerk Kinderwunsch hat einen IVF-Guide audfgebaut. Diese Zentren empfiehlt das Betroffenen-Netzwerk Kinderwunsch, gestützt auf die Transparenz mit dem Ausfüllen eines ausführlichen Fragebogens und der Offenlegung der Erfolgsquoten bei einem persönlichen Besuch eines Vertreters des Betroffenennetzwerks Kinderwunsch.
Link: FIVNAT-Liste der registrierten Zentren
Wie komme ich zu einer Samenspende?
Die Behandlung mit gespendeten Samenzellen darf nur bei Ehepaaren angewendet werden. Hat das Kind, das durch Samenspende gezeugt worden ist, das 18. Lebensjahr vollendet, so kann es beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen Auskunft über seinen biologischen Vater verlangen. Das Amt informiert den Samenspender über das Auskunftsgesuch.
Wie finde ich meinen biologischen Vater?
Seit 1. Januar 2001 führt das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen ein Register zur Aufbewahrung von Samenspenderdaten, welche ihm von behandelnden Ärztinnen oder Ärzten, die in der Schweiz tätig sind, übermittelt werden. Dies, um im Bedarfsfall die betroffenen Kinder bei der Nachforschung über ihre Herkunft begleiten zu können.
Das Bearbeitungsreglement beschreibt die Einrichtung und Führung des Samenspenderregisters, insbesondere dessen Aufbau, die Ablauforganisation, die Zugriffsberechtigung und den Datenschutz.
Règlement de traitement du 27.09.2013 du registre des donneurs de sperme
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Link: Auskunft über seinen biologischen Vater verlangen
Welche Verfahren sind in der Schweiz nicht erlaubt?
Das Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet folgende Praktiken:
- die Eizellenspende
- die Embryonenspende
- die Leihmutterschaft
Was übernimmt die Krankenkasse?
Die Kosten für eine Behandlung variieren von Fall zu Fall, sind in der Regel aber recht hoch. Im konkreten Fall gibt die Ärztin oder der Arzt dem Paar beim ersten Arztbesuch einen vollständigen und detaillierten Überblick über die voraussichtlichen Kosten.
Die intrauterine Insemination (künstliche Befruchtung durch direkte Injektion der Spermien in die Gebärmutter) wird von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet. Es werden jedoch höchstens drei Behandlungszyklen pro Schwangerschaft vergütet.
Die in-Vitro-Fertilisation mit anschliessendem Embryotransfer wird von der obligatorischen Krankenversicherung hingegen nicht vergütet.