PID-Abstimmung 2017

PID-Abstimmung 2017

Am 5. Juni 2016 fand die Volksabstimmung über die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes statt. Volk und Stände haben die Gesetzesänderungen deutlich angenommen.

 

Abstimmungsdossier

Im Juni 2015 hat die Schweizer Stimmbevölkerung eine Verfassungsänderung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) mit klarer Mehrheit angenommen. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, dass die PID in der Schweiz durchgeführt werden kann. Bei der PID wird ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo genetisch untersucht, bevor er der Frau in die Gebärmutter eingesetzt wird. Das heute geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) verbietet die PID noch. Mit der Änderung des Gesetzes wird das Verbot aufgehoben und die konkrete Durchführung der PID geregelt.

Gegen das geänderte Fortpflanzungsmedizingesetz ist das Referendum ergriffen worden. Den Gegnerinnen und Gegnern gehen die neuen Bestimmungen zu weit. Sie befürchten insbesondere eine ethisch nicht verantwortbare Ausweitung von genetischen Untersuchungen an menschlichen Embryonen.

Das geänderte Fortpflanzungsmedizingesetz lässt die PID nur für Paare zu, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind oder die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können. Dabei dürfen pro Behandlung höchstens zwölf Embryonen entwickelt werden. Nicht sofort eingesetzte Embryonen können für eine spätere Behandlung eingefroren werden. Für alle anderen Paare bleibt die PID verboten. Dieses Verbot gilt auch für weitergehende Anwendungen wie die Bestimmung des Geschlechts oder bestimmter Körpermerkmale, beispielsweise der Augenfarbe.

Dokumente

Abstimmung